Im April letzten Jahres wurde für die MASCH (Marxistische Abendschule) Hamburg das Urteil gesprochen: Sie ist als marxistischer Lesekreis unrechtmäßig im Verfassungsschutzbericht aufgeführt worden. Die mediale Aufmerksamkeit richtete sich auf die Frage, ob die Lehren von Karl Marx mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands vereinbar sind.
Die Frage der Interpretation ist entscheidend. Sind Marx‘ Lehren lediglich ökonomische Lehren oder ein Mittel, eine kommunistische Gesellschaft durchzusetzen?
Wer dieser Analyse folgt, muss zu dem Schluss kommen, dass der Verfassungsschutz recht behält: Der Marxismus lässt sich nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren.
Marx verfolgte in der deutschen Revolution 1848 ganz klar das Ziel, die Monarchie revolutionär abzuschaffen. Der darauffolgende frühe Kapitalismus war für ihn nie das Endziel. Sein Endziel war klar: „Alle Verhältnisse, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist, sollten umgekehrt werden.“ Hier kommt die Kritik der hegelschen Rechtsphilosophie. Kommunistische Verhältnisse sind dafür die einzige Möglichkeit. Mein Marx ist nicht mit der Demokratie vereinbar und das ist auch gut so.
Die strukturellen Gewaltverhältnisse werden durch den Schleier der Demokratie verdeckt
Die gegenwärtige kapitalistisch-demokratische Staatsform unterscheidet sich zweifellos von derjenigen des Frühkapitalismus. Doch die heute herrschenden Verhältnisse sind zunehmend durch einen Schleier der Verschleierung gekennzeichnet. Es ist theoretisch und politisch so, dass die Geschichtsschreibung des Westens im bürgerlichen Duktus verharrt und sich als ahistorisch erweist. Die historischen Gewaltverhältnisse, durch die der Status quo allererst konstituiert wurde, müssen endlich anerkannt werden. Die bürgerliche Hegemonie wird nicht zuletzt durch strukturelle Gewaltverhältnisse aufrechterhalten. Doch diese verschwinden im immanenten Verblendungszusammenhang der herrschenden Hegemonie.
Die Antwort des Bürgertums auf jegliche systemimmanente Kritik verdichtet sich in Parolen wie ‚Die Demokratie verteidigen‘. Die Analyse des linksliberalen beziehungsweise bürgerlichen Spektrums fördert dabei einen bemerkenswerten Grundkonsens zutage: Demokratie gilt trotz aller Defizite als bestmögliche Staatsform. Sie sei fragil konstituiert und müsse um jeden Preis beschützt werden – nur so, so das Argument, sei eine Verbesserung innerhalb des Systems möglich.
Angesichts dieser Argumentationsfigur fällt es schwer, nicht in Resignation zu verfallen. Demokratie ist die perfekte Form bürgerlicher Herrschaft.
Gefahr von rechts? Die AfD gefährdet die Demokratie nicht, sie nutzt sie
Die Medien folgen zwei Erzählungen, wenn es darum geht, warum die Demokratie schützenswert gar erstrebenswert sei.
Die erste dominante Erzählung verortet die Gefahr in der immanenten rechten Formation innerhalb des Landes. Ihr zufolge müsse die ‚Demokratie‘ von jenen beschützt werden, die sie innenpolitisch angreifen.
Jedoch verfolgt der Staat erkennbar keine konsequente Strategie zur Bekämpfung rechter Tendenzen, solange diese nicht seine eigene Stabilität unmittelbar gefährden sollte. Die AfD stellt eine solche Gefährdung nicht dar. Eher lässt sie sich in ein demokratisches System gut integrieren. Mittlerweile müssen rechte Parteien nicht mehr das aktuelle politische System umwerfen, so wie es in den anderen Ländern Europas beobachtet werden kann.
Die AfD regiert auch bereits mit, auf kommunaler Ebene partizipiert sie unmittelbar an politischen Entscheidungsprozessen; auf abstrakter Ebene übt sie längst diskursive Macht aus, indem sie den politisch-medialen Resonanzraum verschiebt. Die Frage nach der jeweiligen Regierungszusammensetzung erweist sich vor diesem Hintergrund als rein semantische Differenz ohne substanziellen Unterschied: Massenabschiebungen bleiben Massenabschiebungen, auch wenn sie grün etikettiert daherkommen.
Lässt sich über den „Verteidigungsfall“ das Grundrecht auf Wehrdienstverweigung aushebeln?
Die zweite dominante Erzählung im demokratischen Diskurs speist sich aus der Bedrohung durch östliche imperiale Interessen. Ihr Kernargument lautet: Die Demokratie müsse gegen gefährliche äußere Kräfte verteidigt werden – eine existenzielle Notwendigkeit, die jegliche Mittel zu rechtfertigen scheint.
Dabei werden jedoch zentrale empirische Befunde systematisch ausgeblendet: Weder ist die russische Föderation faktisch in der Lage, größere Teile des ukrainischen Territoriums dauerhaft zu inkorporieren, noch lässt sich ein militärisches Ungleichgewicht zuungunsten Europas konstatieren – im Gegenteil verfügt der Kontinent bereits heute über ein erhebliches militärisches Potenzial. Ungeachtet dieser Diskrepanz zwischen Bedrohungsrhetorik und strategischer Realität wird die gegenwärtige Lage als Legitimation für eine milliardenschwere Aufrüstung sowie für intensive Rekrutierungsbemühungen gegenüber Jugendlichen instrumentalisiert.
Die logische Konsequenz dieser sicherheitspolitischen Entwicklung offenbart einen grundlegenden Widerspruch: Die faktische Aushöhlung des in Artikel 4 Absatz 3 GG garantierten Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung führt den staatlichen Verteidigungsauftrag ad absurdum.
Die derzeitige Rechtslage sieht ein freiwilliges Dienstjahr in der Bundeswehr vor. Sollte jedoch der sicherheitspolitische Ernstfall eintreten und die Bundesrepublik Deutschland die allgemeine Wehrpflicht reaktivieren, um ihre Verteidigungsfähigkeit sicherzustellen, entstünde ein eklatanter Wertungswiderspruch. In einem solchen Szenario wären alle wehrfähigen Männer von der Einberufung betroffen, was das grundgesetzlich verbürgte Recht, den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, in seiner Substanz gefährden würde. Diese Konstellation lässt sich nur als juristischer und verfassungspolitischer Widerspruch deuten, der den Verteidigungsfall selbst als legitimatorische Grundlage in Frage stellt.
Wenn sich all das in die aktuelle Form der Demokratie einpflegen lässt, stehen Linke und Marxisten tatsächlich in einem Widerspruch zur Demokratie, wie sie sie verstehen.


